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Abwassergebühren

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Beschreibung

Abwassergebühren erhebt die Gemeinde für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlage. Diese sind getrennt nach Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren.

Die Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Klärschlammgebühren werden mit 10 Abschlägen zum 01.03., 01.04., 01.05., 01.06., 01.07., 01.08.,01.09., 01.10., 01.11. und 01.12. sowie mit der Schlussrechnung erhoben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter den Stichworten
„Schmutzwassergebühren“ und „Niederschlagswassergebühren“

Zu den Abwassergebühren gehören weiterhin die Kleineinleiterabgabe und die Gebühren für die Abfuhr aus abflusslosen Gruben.

Gebühren:

  • 4,50 Euro/m³ Schmutzwasser (Gebühr im Jahr 2025 = 4,46 €) 
  • 1,08 Euro/m² Niederschlagswasser (Gebühr im Jahr 2025 = 1,08 €) 
  • 29,74 Euro/m³ nach Frischwasserbezug (abflusse Grube) (Gebühr im Jahr 2025 = 32,59 €) 
  • 121,29 Euro/m³ abgefahrenem Fäkalschlamm (Kleinkläranlagen & Mehrkammergrube) (Gebühr im Jahr 2025 = 109,38 €) 
  • 98,11 € Anfahrtsgebühr je Abfuhr (Gebühr im Jahr 2025 = 98,11 €) 
  • Kleineinleiterabgabe 17,90 Euro/Einwohner*in (Mehrkammergrube) (Gebühr im Jahr 2025 = 17,90 €) 

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