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Schmutzwassergebühren
Beschreibung
Schmutzwassergebühren werden für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser erhoben. Gebührenpflichtig ist grundsätzlich der/die Eigentümer:in des angeschlossenen Grundstücks. Die Festsetzung erfolgt im Bescheid über Wasser- und Abwassergebühren.
Die Schmutzwassergebühr wird nach dem so genannten Frischwassermaßstab bemessen. Hiernach gelten alle dem angeschlossenen Grundstück aus fremden und eigenen Wasserversorgungsanlagen zugeführten Wassermengen als dem Kanal zugeleitete Schmutzwassermenge. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) Schmutzwasser.
Als Schmutzwassermenge gelten die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus den privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge.
Soweit Regenwasser auf dem Grundstück zu Brauchwasserzwecken (Toilettenspülung, Waschmaschinen etc.) genutzt wird, sind diese Wassermengen in Abstimmung mit dem zuständigen Wassermeister der Gemeinde, durch einen ordnungsgemäß funktionierenden Wasserzähler nachzuweisen. Der Einbau und der Nachweis des Wasserzählers obliegen dem/der Gebührenpflichtigen.
Weitehrin besteht die Möglichkeit durch die Installation eines geeichten Gartenwasserzählers, Schmutzwassergebühren für die Bewässerung des Gartens oder zur Tierversorgung erstattet zu bekommen. Für die auf dem Gartenwasserzähler gemessene Wassermenge, wird dann die aktuell gültige Schmutzwassergebühr im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung gut geschrieben.
Die Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Klärschlammgebühren werden mit 10 Abschlägen zum 01.03., 01.04., 01.05., 01.06., 01.07., 01.08., 01.09., 01.10., 01.11., und 01.12. sowie mit der Schlussrechnung erhoben.
Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 4,28 €.
Zuständige Einrichtungen
- Gemeindewerke -Bereich Abwasser-
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-410 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: kaufmännische Leitung Betriebe
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Telefon: 02294 699-400
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Telefon: 02294 699-403
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Telefon: 02294 699-402
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