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Wasserzähler und Hydrantenstandrohre
Beschreibung
Der Wasserzähler ist Eigentum des Wasserwerks. Für die Bereitstellung werden monatliche Grundgebühren erhoben (siehe Wassergeld, Grundgebühren, Anschlussbeitrag). Aktuell sind im Gemeindegebiet neben den herkömmlichen, mechanischen Hauswasserzähler in vielen Haushalten auch bereits moderne, digitale und über Funk auslesbare Ultraschallwasserzähler eingebaut. Die Umstellung auf Ultraschallwasserzähler hat in 2021 begonnen. Die Wasserzähler werden nach Vorschriften des Eichgesetzes entweder alle sechs Jahre (Flügelradwasserzähler) oder zwölf Jahre (Ultraschallwasserzähler) gewechselt. Zusätzliche Kosten hierfür entstehen dem Anschlussnehmer/der Anschlussnehmerin nicht.
Im Zuge von von Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, ein Standrohr vom Wasserwerk zu leihen. Sollten Sie Fragen diesbezügich haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Grundgebühr für Wasserzähler beträgt:
Bezeichnung | monatliche Gebühr in € netto |
Q3 = 4 | 10,00 = gewöhnlicher Hauswasserzähler |
Q3 = 10 | 22,00 |
Q3 = 16 | 37,00 |
Q3 = 25 | 54,00 |
Q3 = 63 | 142,00 |
Q3 = 100 | 213,00 |
Für die Überlassung eines Standrohres sind Gebühren von 12,78 Euro für jeden vollen Monat und 0,51 Euro für jeden angefangenen Tag zzgl. 7,0 % MwSt. zu entrichten. Darüberhinaus ist eine Sicherheitsleistung (Kaution) i. H. v. 200,00 € zu entrichten. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 48,00 € erhoben.
Zuständige Einrichtungen
- Gemeindewerke -Bereich Wasser-
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-410 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-402
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-403
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Profil: Link
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Position: Wassermeister
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Telefon: 02294 699-401
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-401
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