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Gartenwasserzähler

Beschreibung

Aufgrund der in den vergangenen Jahren häufiger aufgetretenen Trockenperioden im Sommer, kommt es vermehrt zu Anfragen zu der Installationsmöglichkeit von „Gartenwasserzähler“ (Abzugszähler für die Schmutzwassergebühren).

Auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung und der Satzung der Gemeinde Morsbach über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 13.12.2016 besteht die Möglichkeit durch die Installation eines geeichten Gartenwasserzählers, Schmutzwassergebühren für die Bewässerung des Gartens oder zur Tierversorgung erstattet zu bekommen. Für die auf dem Gartenwasserzähler gemessene Wassermenge, wird dann die aktuell gültige Schmutzwassergebühr (2024 = 4,28 €)  im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung gut geschrieben.

Ausdrücklich wird nochmals daraufhin gewiesen, dass das Befüllen von Swimming-Pools über einen Gartenwasserzähler nicht gestattet ist. Das Wasser aus einem Swimming-Pool ist durch die Nutzung in seinen Eigenschaften verändert und erfüllt dadurch den Abwasserbegriff und muss im Rahmen der Abwasserüberlassungspflicht im gemeindlichen Schmutzwasserkanal entsorgt werden. Ein Verstoß hiergegen, kann je nach Lage als Gewässerverunreinigung und/oder als Gebührenhinterziehung geahndet werden. Darüber hinaus handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit und/oder um eine Straftat. In den Ortschaften, wo die Gemeinde keine Schmutzwasserkanalisation betreibt und die Abwasserbeseitigungspflicht von der zuständigen Behörde auf die Eigentümer:innen teilweise übertragen wurde (z.B. vollbiologische Kleinkläranlage), muss der Eigentümer/die Eigentümerin im Vorfeld der Anschaffung eines Swimming-Pools klären, wie das Abwasser später wieder schadlos entsorgt werden kann.

Folgende Voraussetzungen müssen bei der Installation eines Gartenzählers beachtet werden, damit dieser vom Wasserwerk genehmigt werden kann:

  • Der Gartenwasserzähler muss vom Anschlussnehmehmenden oder von einem vom Anschlussnehmenden zu beauftragenden Gas- und Wasserinstallateur installiert werden
  • Der Gartenwasserzähler kann ein handelsüblicher Mehrstrahlzähler in ½“ Zoll oder ¾“ Zoll verwendet werden. Erhältlich sind diese im Fachhandel oder im Baumarkt. Der Gartenwasserzähler muss geeicht (6 Jahre) sein
  • Auf Nachfrage kann beim Wasserwerk auch ein Ultraschallgartenwasserzähler erworben werden. Dieser Ultraschallgartenwasserzähler hat eine Eichgültigkeit von bis zu 12 Jahren und wird von der Gemeinde automatisch im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung mit abgelesen
  • Die Zapfstelle für den Gartenwasserzähler muss mit einem Belüftungsventil ausgerüstet sein
  • Im Bereich des Gartenwasserzählers darf keine Einleitungsmöglichkeit in die öffentliche Abwasserentsorgung (Waschbecken oder ähnliches) vorhanden sein
  • Der Gartenwasserzähler kann in der Zuleitung zur Zapfstelle für Gartenwasser eingebaut sein
  • Er kann jedoch auch direkt an der Zapfstelle angebracht werden, jedoch sollte dieser frostsicher sein, da dieser auch über die Wintermonate dort verbleibt, da er dort plombiert wird
  • Im Anschluss der Installation des Gartenwasserzählers muss dieser vom Wasserwerk Morsbach abgenommen & plombiert werden. Für die Abnahme des Gartenwasserzählers wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von zurzeit 48,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer) erhoben
  • Nach Ablauf der Eichgültigkeit des Gartenwasserzählers muss dieser auf Kosten des Anschlussnehmenden erneuert oder abgemeldet werden. Im Anschluss der Erneuerung muss dieser wieder kostenpflichtig vom Wasserwerk abgenommen & plombiert werden (s.o.) 
  • Der Anschlussnehmende hat für die einwandfreie Funktion des Gartenwasserzählers zu sorgen und hat bei Problemen das Wasserwerk Morsbach zu benachrichtigen

Sollten Sie fragen zu der Installation eines Gartenwasserzählers haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Für die Abnahme des Gartenwasserzählers wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 48,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer) erhoben.

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