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Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage

Beschreibung

Der Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage ist beim Wasserwerk, Zimmer OG. 21, erhältlich oder kann nebenstehend heruntergeladen werden.

Grundstückseigentümer:innen, die ein Neubauvorhaben realisieren wollen, sollten das Beratungsangebot des Gemeindewasserwerkes hinsichtlich der Anschlussstelle, Trassenführung, des Anbringungsortes des Wasserzählers, des Betreibens einer Brauchwassernutzungsanlage etc. in Anspruch nehmen.

Bei technischen Fragen steht Ihnen der Wassermeister Kris Hackbeil unter Tel. 0172/2511224 oder kris.hackbeil@gemeinde-morsbach.de zur Verfügung.

 

Der Maßstab für den Anschlussbeitrag ist die Grundstücksfläche je Quadratmeter (qm). Dabei wird die Grundstücksfläche mit einem Vomhundertsatz vervielfacht (Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung).

Der Anschlussbeitrag beträgt je Quadratmeter (qm) Grundstücksfläche 1,28 Euro ohne Umsatzsteuer, einschließlich zurzeit gültigen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) 1,37 Euro.

 

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Morsbach vom 28.04.2014 in der Fassung des I. Nachtrags, gültig ab 01.06.2021 werden folgende Gebühren erhoben:

  • 96,00 Euro zzgl. Mwst für die Wasseranschlussgenehmigung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen