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Wassergebühr | Grundgebühr

Beschreibung

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Morsbach vom 28.04.2014 in der Fassung des I. Nachtrags, gültig ab 01.06.2021 werden folgende Gebühren erhoben:

  • Wasseranschlussgenehmigung — 96,00 Euro zzgl. MwSt

 

Die Wassergebühr wird als Grundgebühr und als Verbrauchsgebühr erhoben.

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet; Berechnungseinheit ist der cbm Wasser. Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm 2,08 Euro ohne Umsatzsteuer, einschließlich Umsatzsteuer 2,23 Euro.

Die monatliche Grundgebühr für Wasserzähler beträgt:

  • bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 4 — 10,00 Euro

    bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 10— 22,00 Euro

    bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 16— 37,00 Euro

    bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 25 — 54,00 Euro

    bei Verbundzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 63 — 142,00 Euro

    bei Verbundzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 100— 213,00 Euro

Diese Gebühren verstehen sich zuzüglich des zurzeit gültigen Umsatzsteuersatzes i.H. von 7%.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen