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Trinkwasserhausanschluss - Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage

Beschreibung

Der Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage ist beim Wasserwerk, Zimmer UG.03, erhältlich oder kann nebenstehend heruntergeladen werden.

Grundstückseigentümer:innen, die ein Neubauvorhaben realisieren wollen, sollten das Beratungsangebot des Gemeindewasserwerkes hinsichtlich der Anschlussstelle, Trassenführung, des Anbringungsortes des Wasserzählers, des Betreibens einer Brauchwassernutzungsanlage etc. in Anspruch nehmen.

Gemäß der Anlage zur Beitrags- und Gebührensatzung vom 02.02.1989 zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Morsbach vom 17.12.2024, Tarif 1.2, gültig ab 01.01.2026 werden folgende Gebühren erhoben:

  • Wasseranschlussgenehmigung — 128,40 Euro inkl. 7% MwSt

 

Bei technischen Fragen steht Ihnen der Wassermeister Kris Hackbeil unter Tel. 0172/2511224 oder kris.hackbeil@gemeinde-morsbach.de zur Verfügung.

 

Der Maßstab für den Anschlussbeitrag ist die Grundstücksfläche je Quadratmeter (qm). Dabei wird die Grundstücksfläche mit einem Vomhundertsatz vervielfacht (Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung).

Der Anschlussbeitrag beträgt je Quadratmeter (qm) Grundstücksfläche 1,28 Euro ohne Umsatzsteuer, einschließlich zurzeit gültigen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) 1,37 Euro.

 

Gemäß der Anlage zur Beitrags- und Gebührensatzung vom 02.02.1989 zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Morsbach vom 17.12.2024, Tarif 1.2, gültig ab 01.01.2026 werden folgende Gebühren erhoben:

  • Wasseranschlussgenehmigung — 128,40 Euro inkl. 7% MwSt

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Zuständige Kontaktpersonen