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Trinkwasserhausanschluss - Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage

Beschreibung

Der Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage ist beim Wasserwerk, Zimmer UG.03, erhältlich oder kann nebenstehend heruntergeladen werden.

Grundstückseigentümer:innen, die ein Neubauvorhaben realisieren wollen, sollten das Beratungsangebot des Gemeindewasserwerkes hinsichtlich der Anschlussstelle, Trassenführung, des Anbringungsortes des Wasserzählers, des Betreibens einer Brauchwassernutzungsanlage etc. in Anspruch nehmen.

Gemäß §§ 1 und 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Morsbach i. V. m. der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung, Tarif Nr. 1.7.1 vom 07.10.2025, gültig ab 13.10.2025 werden folgende Gebühren erhoben:

  • Wasseranschlussgenehmigung — 120,00 Euro zzgl. MwSt

 

Bei technischen Fragen steht Ihnen der Wassermeister Kris Hackbeil unter Tel. 0172/2511224 oder kris.hackbeil@gemeinde-morsbach.de zur Verfügung.

 

Der Maßstab für den Anschlussbeitrag ist die Grundstücksfläche je Quadratmeter (qm). Dabei wird die Grundstücksfläche mit einem Vomhundertsatz vervielfacht (Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung).

Der Anschlussbeitrag beträgt je Quadratmeter (qm) Grundstücksfläche 1,28 Euro ohne Umsatzsteuer, einschließlich zurzeit gültigen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) 1,37 Euro.

 

Gemäß §§ 1 und 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Morsbach i. V. m. der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung, Tarif Nr. 1.7.1 vom 07.10.2025, gültig ab 13.10.2025 werden folgende Gebühren erhoben:

  • Wasseranschlussgenehmigung — 120,00 Euro zzgl. MwSt

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Zuständige Kontaktpersonen