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Wasserzähler und Hydrantenstandrohre

Beschreibung

Der Wasserzähler ist Eigentum des Wasserwerks. Für die Bereitstellung werden monatliche Grundgebühren erhoben (siehe Wassergeld, Grundgebühren, Anschlussbeitrag). Aktuell sind im Gemeindegebiet neben den herkömmlichen, mechanischen Hauswasserzähler in vielen Haushalten auch bereits moderne, digitale und über Funk auslesbare Ultraschallwasserzähler eingebaut. Die Umstellung auf Ultraschallwasserzähler hat in 2021 begonnen. Die Wasserzähler werden nach Vorschriften des Eichgesetzes entweder alle sechs Jahre (Flügelradwasserzähler) oder zwölf Jahre (Ultraschallwasserzähler) gewechselt. Zusätzliche Kosten hierfür entstehen dem Anschlussnehmer/der Anschlussnehmerin nicht.

 

Im Zuge von von Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, ein Standrohr vom Wasserwerk zu leihen. Sollten Sie Fragen diesbezügich haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Grundgebühr für Wasserzähler beträgt:

Bezeichnung

monatliche Gebühr in € netto

Q3 = 4

12,00 = gewöhnlicher Hauswasserzähler

Q3 = 10

30,00

Q3 = 16

48,00

Q3 = 25

75,00

Q3 = 63

180,00

Q3 = 100

300,00

 

Für die Überlassung eines Standrohres sind Gebühren von 12,78 Euro für jeden vollen Monat und 0,51 Euro für jeden angefangenen Tag zzgl. 7,0 % MwSt. zu entrichten. Darüberhinaus ist eine Sicherheitsleistung (Kaution) i. H. v. 400,00 € zu entrichten.

Zusätzlich wird gemäß der Anlage zur Beitrags- und Gebührensatzung vom 02.02.1989 zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Morsbach vom 17.12.2024, Tarif 1,5, gültig ab 01.01.2026 für die Aushändigung eines Standrohres eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 64,20 € inkl. 7 % MwSt erhoben. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen