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Wassergebühr | Grundgebühr

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Beschreibung

Gemäß der Anlage zur Beitrags- und Gebührensatzung vom 02.02.1989 zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Morsbach vom 17.12.2024, Tarif 1.2, gültig ab 01.01.2026 werden folgende Gebühren erhoben:

  • Wasseranschlussgenehmigung — 128,40 Euro inkl. 7% MwSt

 

Die Wassergebühr wird als Grundgebühr und als Verbrauchsgebühr erhoben.

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet; Berechnungseinheit ist der cbm Wasser. Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm 2,30 Euro ohne Umsatzsteuer, einschließlich Umsatzsteuer 2,46 Euro. (Die Verbrauchsgebühr ist unverändert zum Jahr 2025)

Die monatliche Grundgebühr für Wasserzähler beträgt:

  • bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 4 — 12,00 Euro

    bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 10— 30,00 Euro

    bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 16— 48,00 Euro

    bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 25 — 75,00 Euro

    bei Verbundzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 63 — 180,00 Euro

    bei Verbundzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 100— 300,00 Euro

Diese Gebühren verstehen sich zuzüglich des zurzeit gültigen Umsatzsteuersatzes i.H. von 7%.

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