Wassergebühr | Grundgebühr
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Beschreibung
Gemäß §§ 1 und 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Morsbach i. V. m. der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung, Tarif Nr. 1.7.1 vom 07.10.2025, gültig ab 13.10.2025 werden folgende Gebühren erhoben:
- Wasseranschlussgenehmigung — 120,00 Euro zzgl. MwSt
Die Wassergebühr wird als Grundgebühr und als Verbrauchsgebühr erhoben.
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet; Berechnungseinheit ist der cbm Wasser. Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm 2,30 Euro ohne Umsatzsteuer, einschließlich Umsatzsteuer 2,46 Euro.
Die monatliche Grundgebühr für Wasserzähler beträgt:
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bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 4 — 12,00 Euro
bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 10— 30,00 Euro
bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 16— 48,00 Euro
bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 25 — 75,00 Euro
bei Verbundzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 63 — 180,00 Euro
bei Verbundzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 100— 300,00 Euro
Diese Gebühren verstehen sich zuzüglich des zurzeit gültigen Umsatzsteuersatzes i.H. von 7%.
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Zuständige Einrichtungen
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Gemeindewerke -Bereich Wasser-
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- Straße: Bahnhofstraße Hausnummer: 2
- PLZ: 51597 Ort: Morsbach
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- Telefon:
02294 699-592 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Gemeindewerke -Bereich Abwasser-
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- Straße: Bahnhofstraße Hausnummer: 2
- PLZ: 51597 Ort: Morsbach
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- Telefon:
02294 699-410 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02294 699-402
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Telefon: 02294 699-403
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Position: stv. Betriebsleitung, kaufmännische Leitung Betriebe
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Telefon: 02294 699-400