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Wassergebühr | Grundgebühr

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Beschreibung

Gemäß §§ 1 und 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Morsbach i. V. m. der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung, Tarif Nr. 1.7.1 vom 07.10.2025, gültig ab 13.10.2025 werden folgende Gebühren erhoben:

  • Wasseranschlussgenehmigung — 120,00 Euro zzgl. MwSt

 

Die Wassergebühr wird als Grundgebühr und als Verbrauchsgebühr erhoben.

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet; Berechnungseinheit ist der cbm Wasser. Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm 2,30 Euro ohne Umsatzsteuer, einschließlich Umsatzsteuer 2,46 Euro.

Die monatliche Grundgebühr für Wasserzähler beträgt:

  • bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 4 — 12,00 Euro

    bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 10— 30,00 Euro

    bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 16— 48,00 Euro

    bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 25 — 75,00 Euro

    bei Verbundzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 63 — 180,00 Euro

    bei Verbundzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 100— 300,00 Euro

Diese Gebühren verstehen sich zuzüglich des zurzeit gültigen Umsatzsteuersatzes i.H. von 7%.

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