Wassergebühr | Grundgebühr
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Morsbach vom 28.04.2014 in der Fassung des I. Nachtrags, gültig ab 01.06.2021 werden folgende Gebühren erhoben:
- Wasseranschlussgenehmigung — 96,00 Euro zzgl. MwSt
Die Wassergebühr wird als Grundgebühr und als Verbrauchsgebühr erhoben.
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet; Berechnungseinheit ist der cbm Wasser. Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm 2,30 Euro ohne Umsatzsteuer, einschließlich Umsatzsteuer 2,46 Euro.
Die monatliche Grundgebühr für Wasserzähler beträgt:
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bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 4 — 12,00 Euro
bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 10— 30,00 Euro
bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 16— 48,00 Euro
bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 25 — 75,00 Euro
bei Verbundzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 63 — 180,00 Euro
bei Verbundzählern mit einer Nenngröße von Q3 = 100— 300,00 Euro
Diese Gebühren verstehen sich zuzüglich des zurzeit gültigen Umsatzsteuersatzes i.H. von 7%.
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Zuständige Einrichtungen
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Gemeindewerke -Bereich Wasser-
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-410 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Gemeindewerke -Bereich Abwasser-
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-410 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02294 699-402
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Telefon: 02294 699-403
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Position: kaufmännische Leitung Betriebe
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Telefon: 02294 699-400