Melderegisterauskünfte
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Einfache Melderegisterauskunft gemäß §44 Bundesmeldegesetz (BMG)
Eine einfache Melderegisterauskunft können Sie entweder nebenstehend online oder per Post bzw. persönlich beim Einwohnermeldeamt im Rathaus beantragen. Die Kosten pro gesuchter Person betragen jeweils elf Euro. Bei Online-Anträgen erhalten Sie das Ergebnis der Auskunft nach einer Bearbeitungsdauer von drei bis sieben Arbeitstagen per Post oder per Fax. In beiden Fällen erhalten Sie einen Melderegisterauszug in Papierform mit folgenden Daten zur gesuchten Person:
• Familienname
• Vornamen
• Doktorgrad
• Derzeitige Anschriften
• Sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 BMG
Sofern Sie ein berechtigtes (z.B. Bonitätsprüfung) oder ein rechtliches Interesse (z.B. Mahn- bzw. Klageverfahren) glaubhaft machen können, besteht außerdem die Möglichkeit beim Einwohnermeldeamt eine erweitere Melderegisterauskunft zu beantragen. Hierbei ist ein Nachweis über das maßgebliche Interesse vorzulegen. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen drei und sieben Arbeitstagen. Eine erweitere Melderegisterauskunft kostet fünfzehn Euro pro gesuchter Person und kann folgende Informationen umfassen:
• Familienname
• Vornamen
• Doktorgrad
• Derzeitige Anschriften
• Sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
• Frühere Namen
• Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
• Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
• Derzeitige Staatsangehörigkeiten
• Frühere Anschriften
• Einzugsdatum und Auszugsdatum
• Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
• Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
• Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Automatisierte Melderegisterauskunft gemäß § 49 BMG
Des Weiteren können Sie demnächst online eine automatisierte Auskunft beantragen. Diese kostet sechs Euro pro gesuchter Person und umfasst dieselben Daten wie die einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG, erfolgt aber voll automatisiert. Das Ergebnis Ihrer Anfrage wird Ihnen in diesem Fall unmittelbar nach dem Bezahlen auf dem Bildschirm angezeigt.
Bundesmeldegesetz (BMG)
Bei allen schriftlichen und automatisierten Melderegisteranfragen ist von der Auskunft suchenden Person/Stelle anzugeben, ob die Daten zur privaten oder gewerblichen Nutzung benötigt werden. Bei einer gewerblichen Nutzung ist ferner der Nutzungszweck plausibel anzugeben (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BMG). Weiterhin ist zu erklären, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden (§ 44 Abs. 3 BMG).
Die fällige Gebühr wird auch erhoben, wenn die von Ihnen gesuchte Person im angegebenen Melderegister nicht gefunden wird, die von Ihnen gesuchte Person aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten im angegebenen Melderegister nicht eindeutig identifiziert oder nicht gefunden werden kann, Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist oder Ihnen eine Auskunft auf Grund von Übermittlungs- oder Auskunftssperren nicht erteilt werden kann (sogenannte Negativ-Auskunft).
einfache Melderegisterauskunft: EUR 11,00
erweiterte Melderegisterauskunft: EUR 15,00
automatisierte Melderegisterauskunft: EUR 6,00
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Einwohnerangelegenheiten
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-513 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
buergerbuero@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02294 699-335
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Telefon: 02294 699-334
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Telefon: 02294 699-336