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Abmeldung eines Wohnsitzes
Beschreibung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Soll ein Nebenwohnsitz abgemeldet werden, erfolgt dies bei der Behörde des Hauptwohnsitzes.
Personalausweis und/oder Reisepass
Bestätigung des Wohnungsgebers/der Wohnungsgeberin bzw. Eigentümer:in der Wohnung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnerangelegenheiten
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-513 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-335
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-334
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-336
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