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Anmeldung und Ummeldung

Beschreibung

Wer eine Wohnung in Morsbach neu bezieht oder innerhalb von Morsbach umzieht hat sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro durch persönliche Vorsprache an- bzw. umzumelden.

Falls die neue Wohnung kein Eigentum ist, muss eine Wohnungsgeberbestätigung vom Wohnungsgebers/der Wohnungsgeberin bzw. Eigentümer/Eigentümerin vorgelegt werden.

Für die Anmeldung minderjähriger Kinder bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten wird die Unterschrift beider Sorgeberechtigten bzw. eine schriftliche Einverständniserklärung benötigt.

Ist für eine volljährige Person ein Pfleger/Pflegerin oder ein Betreuer/Betreuerin bestellt, der/die den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt ihm/ihr die An-bzw. Ummeldung. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen.

Personalausweis und/oder Reisepass

Familienstammbuch

Bestätigung des Wohnungsgebers/der Wohnungsgeberin bzw. Eigentümer:in der Wohnung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen