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Anmeldung und Ummeldung
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Wer eine Wohnung in Morsbach neu bezieht oder innerhalb von Morsbach umzieht hat sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro durch persönliche Vorsprache an- bzw. umzumelden.
Falls die neue Wohnung kein Eigentum ist, muss eine Wohnungsgeberbestätigung vom Wohnungsgebers/der Wohnungsgeberin bzw. Eigentümer/Eigentümerin vorgelegt werden.
Für die Anmeldung minderjähriger Kinder bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten wird die Unterschrift beider Sorgeberechtigten bzw. eine schriftliche Einverständniserklärung benötigt.
Ist für eine volljährige Person ein Pfleger/Pflegerin oder ein Betreuer/Betreuerin bestellt, der/die den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt ihm/ihr die An-bzw. Ummeldung. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen.
Personalausweis und/oder Reisepass
Familienstammbuch
Bestätigung des Wohnungsgebers/der Wohnungsgeberin bzw. Eigentümer:in der Wohnung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnerangelegenheiten
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-513 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-335
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-334
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-336
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