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Grundbesitzabgaben
Beschreibung
Mit dem Sammelbegriff „Grundbesitzabgaben“ werden die laufenden grundstücksbezogenen Abgaben bezeichnet, die von der Gemeinde Morsbach festgesetzt werden. Im Regelfall sind dies:
– Grundsteuer A + B
– Straßenreinigungsgebühren (nur für den Winterdienst)
– Abfallbeseitigungsgebühren
– Zweitwohnungssteuer
Abgabenpflichtig ist im Normalfall der oder die Grundstückseigentümer:in. Die Grundbesitzabgaben werden jährlich im Januar per Bescheid festgesetzt und dem oder der Abgabenpflichtigen bekannt gegeben. Veranlagungsbeträge des laufenden Jahres sind mit je einem Viertel zu den gesetzlichen Fälligkeiten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten. Auf Antrag des oder der Abgabepflichtigen kann die Summe aller Abgaben zu einer Fälligkeit am 01.07. eines Jahres zusammengefasst werden.
Auf Ihren Wunsch können die Grundbesitzabgaben bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht werden.
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