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Hebesätze
Beschreibung
Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird, um die Steuerschuld zu ermitteln. Das Hebesatzrecht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz). Über die Hebesätze bei der Gewerbesteuer (§ 16 GewStG) und der Grundsteuer (§ 25 GrStG) können die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern beeinflussen.
Die Hebesätze der Gemeinde Morsbach werden jährlich neu in der Haushaltssatzung (oder einer speziellen Hebesatzsatzung) vom Gemeinderat als zuständigem Beschlussgremium festgelegt.
Die Hebesätze betragen zurzeit (Stand 01.01.2024):
- für die Grundsteuer A 720 v.H.
- für die Grundsteuer B 605 v.H.
- für die Gewerbesteuer 505 v.H.
Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-521 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Fachbereichsleitung Steuerungs- und Servicebereich, Kämmerer
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Telefon: 02294 699-120
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-134
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