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Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Die Gemeinde Morsbach erhebt die Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung innerhalb des Gemeindegebietes.
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung für den persönlichen Lebensbedarf oder den von Familienmitgliedern genutzt oder vorgehalten wird.
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer bildet ab 2020 das tatsächlich vereinbarte Jahres-Entgelt für die Nutzung der Wohnung/des Hauses, in erster Linie die Nettokaltmiete. Die Berechnungsgrundlagen werden, soweit wie möglich, durch Selbstauskunft der Steuerpflichtigen mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Mietvertrag) durch das Steueramt ermittelt. Bei Selbstnutzung, Leerstand oder unentgeltlicher Überlassung der Wohnung/des Hauses wird der jährliche Mietaufwand auf der Grundlage des örtlichen Mietspiegels (Mietspiegel des Oberbergischen Kreises) geschätzt.
Die Zweitwohnungssteuer wird mit den übrigen Grundbesitzabgaben fällig.
Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-521 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-134
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