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Zwangsvollstreckung

Beschreibung

Unter dem Begriff Zwangsvollstreckung versteht man die Durchsetzung des materiellen Anspruchs eines Gläubigers/einer Gläubigerin mit staatlicher Gewalt. Wegen einer Geldforderung kann der Gläubiger/die Gläubigerin durch Zwangsvollstreckung Befriedung aus dem beweglichen Vermögen und dem unbeweglichen Vermögen (d. s. Grundstücke, den Grundstücken gleichstehende Berechtigungen) seines/ihres Schuldners/Schuldnerin suchen.

Geldforderungen, die öffentlich-rechtlicher Natur sind, werden nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vollstreckt.

Die Beitreibung von Geldforderungen ist Sache der Vollstreckungsbehörde. Vollstreckungsbehörde ist die Gemeindekasse Morsbach. Die Beitreibung von Geldforderungen wird auch von der Vollziehungsbeamtin/dem Vollziehungsbeamten vorgenommen.

Dem Schuldner/der Schuldnerin gegenüber wird die Vollziehungsbeamtin/der Vollziehungsbeamte zur Zwangsvollstreckung durch schriftlichen Auftrag der Vollstreckungsbehörde ermächtigt. Sie/Er führt einen behördlichen Ausweis bei sich, den sie/er auf Verlangen vorzeigen muss.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen