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Mahnung

Beschreibung

Die Mahnung besteht in der Aufforderung an den Schuldner/die Schuldnerin, einen bestimmten durch Leistungsbescheid bereits angeforderten fälligen Geldbetrag einschließlich der Kosten der Mahnung bis zum Ablauf der Mahnfrist (regelmäßig 1 Woche) zur Vermeidung des Verwaltungszwangsverfahrens an die Gemeindekasse zu zahlen.

Lastschriften-Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat):

Zur Vermeidung von Mahnungen können Sie einen Lastschriften-Einzug (SEPA-Mandat) erteilen. Vordrucke zur Ermächtigung der Gemeindekasse zum Lastschriften-Einzug fälliger Beträge finden Sie nebenstehend als Download.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen