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Mahnung

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Beschreibung

Die Mahnung besteht in der Aufforderung an den Schuldner/die Schuldnerin, einen bestimmten durch Leistungsbescheid bereits angeforderten fälligen Geldbetrag einschließlich der Kosten der Mahnung bis zum Ablauf der Mahnfrist (regelmäßig 1 Woche) zur Vermeidung des Verwaltungszwangsverfahrens an die Gemeindekasse zu zahlen.

Lastschriften-Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat):

Zur Vermeidung von Mahnungen können Sie nebenstehend einen Lastschriften-Einzug (SEPA-Mandat) erteilen. 

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen