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Einzugsermächtigung
Beschreibung
Das Lastschrift-Einzugsverfahren (SEPA-Mandat) trägt dazu bei, die Zahlung fälliger Beträge zu vereinfachen und die Kosten zu mindern. In der Gemeinde Morsbach wird es seit vielen Jahren mit hoher Beteiligung eingesetzt. Bei Teilnahme an dem Lastschrift-Einzugsverfahren wird die Forderung bei Fälligkeit von Ihrem Girokonto abgebucht.
Zu Beginn eines jeden Jahres werden die Abgaben- und Wassergeldbescheide zugestellt. Im Laufe der Monate werden daraufhin 10 Beträge fällig, die an die Gemeinde zu zahlen sind. Bitte beachten Sie, dass seit einigen Jahren die fünftägige Schonfrist bei Bar- und Scheckzahlungen aufgrund der Änderung der Abgabenordnung weggefallen ist. Danach werden schon bei eintägiger Verspätung Säumniszuschläge von 1% des fälligen Betrages erhoben.
Mit Ihrer Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren können Sie die rechtzeitige Zahlung sicherstellen und sich Unannehmlichkeiten ersparen.
Zuständige Einrichtungen
- Zahlungsabwicklung Morsbach-Reichshof
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-514 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Leitung Zahlungsabwicklung
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Telefon: 02294 699-130
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Profil: Link
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Position: stv. Leitung Zahlungsabwicklung
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Telefon: 02294 699-132
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-134
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-135
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-131
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