Schmutzwasserhausanschluss - Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungsantrag)
Beschreibung
Ein Antrag zum Einleiten von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungsantrag) ist bei folgenden Bauvorhaben zu stellen:
- vor einem Neuanschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Anschlusskanal/Anschlusskanäle)
- vor der Änderung des Anschlusskanals/der Anschlusskanäle
- vor der Abbindung des Anschlusskanals/der Anschlusskanäle von der öffentlichen Abwasseranlage
- vor der Änderung Ihrer bestehenden privaten Grundstücksentwässerungsanlage
Gemäß der Anlage zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Morsbach über die Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen (Klärschlammsatzung) vom 03.02.2025, Tarif 1.2 werden folgende Gebühren erhoben:
- Erlaubnisbescheid — 120,00 Euro
Gemäß der Anlage zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Morsbach über die Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen (Klärschlammsatzung) vom 03.02.2025, Tarif 1.2 werden folgende Gebühren erhoben:
- Erlaubnisbescheid — 120,00 Euro
Zuständige Einrichtungen
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Gemeindewerke -Bereich Abwasser-
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- Straße: Bahnhofstraße Hausnummer: 2
- PLZ: 51597 Ort: Morsbach
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- Telefon:
02294 699-410 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02294 699-272
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Telefon: 02294 699-277
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Telefon: 02294 699-402