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Schmutzwasserhausanschluss - Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungsantrag)

Beschreibung

Ein Antrag zum Einleiten von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungsantrag) ist bei folgenden Bauvorhaben zu stellen:

  • vor einem Neuanschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Anschlusskanal/Anschlusskanäle)
  • vor der Änderung des Anschlusskanals/der Anschlusskanäle
  • vor der Abbindung des Anschlusskanals/der Anschlusskanäle von der öffentlichen Abwasseranlage
  • vor der Änderung Ihrer bestehenden privaten Grundstücksentwässerungsanlage

Gemäß §§ 1 und 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Morsbach i. V. m. der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung, Tarif Nr. 1.7.1 vom 07.10.2025, gültig ab 13.10.2025 werden folgende Gebühren erhoben:

  • Erlaubnisbescheid — 120,00 Euro zzgl. MwSt

Gemäß §§ 1 und 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Morsbach i. V. m. der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung, Tarif Nr. 1.7.1 vom 07.10.2025, gültig ab 13.10.2025 werden folgende Gebühren erhoben:

  • Erlaubnisbescheid — 120,00 Euro zzgl. MwSt

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Zuständige Kontaktpersonen