Schmutzwasserhausanschluss - Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungsantrag)
Beschreibung
Ein Antrag zum Einleiten von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungsantrag) ist bei folgenden Bauvorhaben zu stellen:
- vor einem Neuanschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Anschlusskanal/Anschlusskanäle)
- vor der Änderung des Anschlusskanals/der Anschlusskanäle
- vor der Abbindung des Anschlusskanals/der Anschlusskanäle von der öffentlichen Abwasseranlage
- vor der Änderung Ihrer bestehenden privaten Grundstücksentwässerungsanlage
Gemäß §§ 1 und 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Morsbach i. V. m. der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung, Tarif Nr. 1.7.1 vom 07.10.2025, gültig ab 13.10.2025 werden folgende Gebühren erhoben:
- Erlaubnisbescheid — 120,00 Euro zzgl. MwSt
Gemäß §§ 1 und 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Morsbach i. V. m. der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung, Tarif Nr. 1.7.1 vom 07.10.2025, gültig ab 13.10.2025 werden folgende Gebühren erhoben:
- Erlaubnisbescheid — 120,00 Euro zzgl. MwSt
Zuständige Einrichtungen
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Gemeindewerke -Bereich Abwasser-
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- Straße: Bahnhofstraße Hausnummer: 2
- PLZ: 51597 Ort: Morsbach
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- Telefon:
02294 699-410 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02294 699-272
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Telefon: 02294 699-277
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Telefon: 02294 699-402