BIS: Suche und Detail

Schmutzwasserhausanschluss - Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungsantrag)

Beschreibung

Ein Antrag zum Einleiten von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungsantrag) ist bei folgenden Bauvorhaben zu stellen:

  • vor einem Neuanschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Anschlusskanal/Anschlusskanäle)
  • vor der Änderung des Anschlusskanals/der Anschlusskanäle
  • vor der Abbindung des Anschlusskanals/der Anschlusskanäle von der öffentlichen Abwasseranlage
  • vor der Änderung Ihrer bestehenden privaten Grundstücksentwässerungsanlage

 

Gemäß der Anlage zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Morsbach über die Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen (Klärschlammsatzung) vom 03.02.2025, Tarif 1.2 werden folgende Gebühren erhoben:

  • Erlaubnisbescheid — 120,00 Euro 

Gemäß der Anlage zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Morsbach über die Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen (Klärschlammsatzung) vom 03.02.2025, Tarif 1.2 werden folgende Gebühren erhoben:

  • Erlaubnisbescheid — 120,00 Euro 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen