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Rückstausicherung

Beschreibung

Stärkere Niederschläge können an einzelnen Stellen oder flächendeckend zu Überschwemmungen führen. Dabei werden Keller und andere tief liegende Räume überflutet, weil Gebäude nicht ausreichend gegen Rückstau aus der Kanalisation geschützt sind. Hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat sind oftmals die Folge. Das Abpumpen des Wassers, das Reinigen der Räume und das Beheben der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld.

Diese Unannehmlichkeiten kann der Hauseigentümer/die Hauseigentümerin vermeiden, wenn er/sie das Haus entsprechend den technischen Möglichkeiten und den geltenden Vorschriften gesichert hat. Zudem ist er/sie nach geltendem Recht, auch gegenüber seinen Mieter:innen, für Schäden haftbar, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerungsanlage nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Mangelnde Vorsorge kann also teuer werden!

Die Kanalnetze von Städten und Gemeinden können aus wirtschaftlichen Gründen nicht darauf ausgelegt werden, jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort abzuleiten. Die immensen Kosten für einen solchen Ausbau müssten über die Abwassergebühren finanziert werden, die dadurch für Bürger:innen unvertretbar hoch würden.

Die technischen Regelwerke und die Entwässerungssatzung der Gemeinde Morsbach schreiben vor, dass alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene (höchster Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück) vor einem möglichen Rückstau durch automatisch arbeitende Vorkehrungen geschützt sein müssen. Das heißt, der Einbau eines Rückstauschutzes ist Pflicht für alle Grundstückseigentümer:innen.

Übrigens kann es auch ohne Niederschläge jederzeit zu Rückstausituationen kommen; zum Beispiel infolge Kanalverstopfung durch einen Fremdkörper, Rohrbruch oder Ausfall eines Pumpwerkes; auch für Gebäude, die bis dahin nicht betroffen waren.

Welcher Schutz für Ihr Haus der richtige ist, erfahren Sie bei Ihrem Installateur. Die Innung „Sanitär, Heizung, Klima“ hilft Ihnen auch hier gerne weiter.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen