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Bauvoranfragen
Beschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages kann über die sogenannte „Bauvoranfrage“ zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens Auskunft bei der Baugenehmigungsbehörde (Oberbergischer Kreis) beantragt werden.
Die Bauvoranfrage wird durch den Bauvorbescheid beschieden.
Ein Bauvorbescheid ist in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist, oder aber ob die Vorstellungen des Bauherrn zur Lage, Größe, und Umfang des Bauvorhabens realisierbar sind.
Der Vorteil gegenüber dem Bauantrag besteht darin, dass für den Bauherrn möglichst frühzeitig Sicherheit über die Fragen besteht, die gegebenenfalls einer Baugenehmigung entgegenstehen können. Betrifft die Bauvoranfrage die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die der Bauvoranfrage beigefügten Bauvorlagen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, die oder der bauvorlageberechtigt ist, unterschrieben worden sein.
Hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung wird auf § 67 der Landesbauordnung NRW verwiesen. Die Vorlage durch einen Entwurfsverfasser entfällt, wenn mit der Bauvoranfrage nur über die Vereinbarkeit mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche entschieden werden soll.
Wichtig zu wissen:
Der Bauvorbescheid gilt zwei Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde für diesen Zeitraum insoweit, als das von den inhaltlichen Aussagen im Bauvorbescheid grundsätzlich nicht abgewichen werden darf.
Fragen der Erschließung werden grundsätzlich nur auf Wunsch + Anhang entschieden, ansonsten wird dieser Punkt nicht zum Gegenstand des Bauvorbescheides gemacht.
Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Telefon: 02261/88-0
- Lageplan,
- Angaben zur beabsichtigten Nutzung,
- Angaben zur Größe der Grundfläche und Geschossigkeit
Es wird eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.
Zuständige Einrichtungen
- Bauordnung
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-250 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02294 699-262
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Telefon: 02294 699-264
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Telefon: 02294 699-273
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