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Bauantrag

Beschreibung

Grundsätzlich sind alle Bauwerke, die in der Landschaft wie ein Gebäude wirken, baugenehmigungspflichtig. Für eine Klärung sollte immer Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin genommen werden.

Die Unterlagen sind mindestens 3-fach beim Oberbergischen Kreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach (Tel. 0226188-0) oder bei der Gemeinde Morsbach einzureichen.

Bei Gewerbebetrieben ist eine 5-fache Einreichung sinnvoll.

Die Unterlagen sind nach Anzahl und Umfang mit dem zuständigen Sachbearbeiter:in abzustimmen.

Baugesetzbuch

Landesbauordnung NRW

Ortsrecht wie z.B. Bebauungspläne, Ortslagenabgrenzungen

  • Lageplan
  • Grundrisszeichnungen
  • Ansichten und Schnitte
  • Baubeschreibung
  • notwendige Berechnungen (z.B. Wohnflächenberechnung, Berechnung umbauter Raum etc., Berechnung der Nutzfläche).
  • Bauantragsvordruck
  • Entwässerungsantrag

Es gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen