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Baugenehmigung

Beschreibung

Gemäß §74 der Landesbauordnung ist die Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde des Oberbergischen Kreises schriftlich erteilt; eine Begründungspflicht für die Baugenehmigung gibt es nicht.

Die Baugenehmigung wird unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt; das heißt nachbarschaftsrechtliche Regelungen und ähnliches haben neben der Baugenehmigung weiterhin Gültigkeit. Vor Zugang einer Baugenehmigung darf mit der Bauausführung nicht begonnen werden.

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung nicht mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen worden ist. Die Vorstehende 3-Jahres-Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Die Bearbeitungsdauer im Baugenehmigungsbereich ist unterschiedlich. Sie ist unter anderem abhängig von der Lage des Baugrundstückes (Bebauungsplangebiet, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich), der eventuell im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichen Befreiungen und natürlich von den durch die Gemeinde zu beteiligenden Behörden. Gerade auf den Verfahrensgang bei den letztgenannten Einrichtungen hat die Gemeinde keinen Einfluss.

Sofern die Bauvorlagen durch den/die antragstellende(n) Architekten/Architektin vollständig eingereicht werden und die Behördenbeteiligung durchlaufen worden ist, kann eine Baugenehmigung kurzfristig erteilt werden.

Die längeren Wartezeiten ergeben sich meist aus den unvollständig eingereichten Unterlagen als auch aus den umfangreichen Beteiligungsverfahren anderer Behörden.

Die Kosten für eine Baugenehmigung richten sich nach dem umbauten Raum des geplanten Gebäudes, wobei die anzusetzenden Werte aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein Westfalen ersichtlich sind. Die Kosten für die Baukontrolle und Bauüberwachung richten sich ebenfalls nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein Westfalen.

Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Telefon: 02261/88-0

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