Einsichtnahme Bauakte
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Akteneinsicht in abgeschlossene Bauakten bestehender Gebäude können von Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümern oder anderen Berechtigten beantragt werden.
Kopien aus abgeschlossenen Bauakten können über den Antrag auf Akteneinsicht für abgeschlossene Verwaltungsverfahren des Bauaufsichtsamtes angefragt werden. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage werden Angaben zur Gemeinde, Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt.
Bei laufenden Verfahren können Beteiligte Akteneinsicht direkt bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter beantragen.
Sind Sie nicht die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Objektes, für das Sie eine Bauakteneinsicht beantragen wollen, können Sie im Laufe des Prozesses eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers hochladen. Alternativ kann diese auch nachgereicht werden.
Die Akteneinsicht ist kostenpflichtig. Für die Bereitstellung der Akte oder Gebäudestatistik und das Vervielfältigen (Kopien usw.) werden Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Morsbach erhoben. Gebühren für Kopien oder das Einscannen werden gesondert festgesetzt.
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Zuständige Einrichtungen
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Bauordnung
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-250 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
bauen@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02294 699-264
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Telefon: 02294 699-262
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Telefon: 02294 699-273