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Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z.B. eine Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Hierzu benötigen Sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein,
den Sie digital unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragen können.
Die Nachuntersuchung kann dann nach Ablauf jeden weiteren Jahres wiederholt werden bis Sie 18 Jahre alt sind (weitere Nachuntersuchungen).
Die Untersuchungskosten zahlt das Land NRW.
Online-Beantragung
- Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Freischaltung kann im Bürgerbüro erfolgen.
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
- Erhebungsbogen
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen.
Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind. Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.
Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 Jahre alt sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.
- Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag über die nebenstehende Online-Dienstleistung (www.untersuchungsberechtigungsschein.de) auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein.
Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnerangelegenheiten
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
-
- Telefon:
02294 699-513 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-335
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-334
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-336
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