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Tagesmutter/-vater werden
Beschreibung
Eltern, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit außerhalb der Betreuungszeiten von Kindertageseinrichtungen ergänzend auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, kann auf Nachfrage eine Tagesmutter/ein Tagesvater vermittelt werden. Wenn im Folgenden der Einfachheit halber von „Tagesmüttern“ und nicht von Tagespflegepersonen die Rede ist, so orientiert sich das an der Praxis. Selbstverständlich können sich auch Männer als Tagesväter bewerden und qualifizieren.
Für die Vermittlung ist mit Ausnahme des Stadtgebietes Gummersbach kreisweit das Tagesmütternetz Oberberg e.V. zuständig. Die Finanzierung kann einkommensabhängig bei dem jeweils örtlich zuständigen Jugendamt beantragt werden Die Eltern tragen einkommensabhängig zu den Kosten – wie für einen Kindergartenbesuch – bei.
Tagesmütter, die sich für die Aufnahme eines Tageskindes interessieren, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Pflegeerlaubnis beantragen. Dies setzt u. a. eine entsprechende Qualifizierung voraus. Nähere Informationen, auch über weitere Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis und das Verfahren, erteilt ebenfalls das Tagesmütternetz.
Bei Fragen zu bestehenden Tagespflegeverhältnissen und im Hinblick auf Fortbildungen von Tagesmüttern stehen die Mitarbeiterinnen des Tagesmütternetzes beratend zur Verfügung.
Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder auch persönlich erfolgen.
Tagesmütternetz: Tel. 02261/88-6886, E-Mail info@tagesmuetternetz.de
Die Zuständigkeiten sind beim Tagesmütternetz wie folgt aufgeteilt:
Waldbröl, Morsbach Wiehl, Nümbrecht und Reichshof: | Frau Dorn-Dickhaus |
Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Lindlar: | Frau Kitzerau |
Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth und Marienheide: | Frau Beck |
Beim Jugendamt des Oberbergischen Kreises sind die Zuständigkeiten nach Buchstaben aufgeteilt:
- Buchstaben A – L:
Frau Mathée, Tel. 02261/88-5145, E-Mail: marion.mathee@obk.de - Buchstaben M – Z:
Herr Kirsch, Tel. 02261/88-5146, E-Mail: thorsten.kirsch@obk.de
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Mitgliedschaft im Tagesmütternetz
Zuständige Stellen:
Für die Vermittlung: Tagesmütternetz | Für Anträge auf Kostenübernahme: Kreisjugendamt |