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Straßenverzeichnis

Beschreibung

Aufgrund des Straßen- und Wegegesetzes NRW und der Verordnung über die Straßenverzeichnisse für Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW ist die Gemeinde verpflichtet, ein Straßenverzeichnis zu führen, welches die Namen und die Nummerierung (Straßenschlüssel) der Gemeindestraßen enthält.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen