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Straßensperrungen

Beschreibung

Gem. §§ 29 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen vor Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (z.B. Straßenfeste, Umzüge) und vor Beginn von Bauarbeiten (z. B. Verlegung von Hausanschlüssen, Aufstellung von Baugerüsten, Tiefbauarbeiten), die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Veranstalter:innen, Bauunternehmer:innen oder die beauftragenden Privatpersonen einen Antrag stellen, um die notwendige Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen vornehmen zu können. Dem Antrag sind ausführliche Beschilderungspläne beizufügen, aus der sich die geänderte Verkehrsführung ergibt.

 

Anträge sind zustellen an:

Gemeinde Reichshof

Hauptstraße 12

51580 Reichshof

 

Ansprechpartner:

Jana Engelbert

Tel. 0 22 96 / 801-138

Fax 0 22 96 / 801-395

jana.engelbert@reichshof.de