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Straßensperrungen
Beschreibung
Gem. §§ 29 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen vor Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (z.B. Straßenfeste, Umzüge) und vor Beginn von Bauarbeiten (z. B. Verlegung von Hausanschlüssen, Aufstellung von Baugerüsten, Tiefbauarbeiten), die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Veranstalter:innen, Bauunternehmer:innen oder die beauftragenden Privatpersonen einen Antrag stellen, um die notwendige Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen vornehmen zu können. Dem Antrag sind ausführliche Beschilderungspläne beizufügen, aus der sich die geänderte Verkehrsführung ergibt.
Anträge sind zustellen an:
Gemeinde Reichshof
Hauptstraße 12
51580 Reichshof
Ansprechpartner:
Jana Engelbert
Tel. 0 22 96 / 801-138
Fax 0 22 96 / 801-395