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Spenden

Beschreibung

Alle gemeinnützigen Einrichtungen sind seit dem 01.01.2000 berechtigt, unmittelbar Zuwendungen entgegenzunehmen und entsprechende Bestätigungen auszustellen.

Für Spenden an die Gemeinde Morsbach (Schulen, Jugendzentrum, freiwillige Feuerwehr etc.) werden Spendenbescheinigungen durch die Verwaltung ausgestellt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen