Reisegewerbekarte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen einer interkommunalen Gemeinschaftsarbeit wird die Berarbeitung der Gewerbeangelegenheiten von der Gemeinde Reichshof für beide Verwaltungen wahrgenommen.
Beschreibung
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne gewerbliche Niederlassung selbständig oder unselbständig Waren anbietet oder Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller:in oder nach Schaustellerart ausübt.
In diesen Fällen ist gem. § 55 der Gewerbeordnung eine Reisegewerbekarte erforderlich.
Die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig.
Da zahlreiche Sonderregelungen zur Reisegewerbekartenpflicht bestehen, empfiehlt es sich, mit der Sachbearbeiterin im Einzelfall vor einer Antragstellung Kontakt aufzunehmen.
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- weitere Nachweise im Einzelfall
ca. 2 Wochen
Gemeinde Reichshof
Gewerbeangelegenheiten
Stefan Alfes
Hauptstraße 10
51580 Reichshof
Tel. 0 22 96 / 801 - 252
Zimmer 209 (Großraumbüro Bürgerservice)
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 - 18:00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
150,00 Euro
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Zuständige Einrichtungen
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Gewerbewesen
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- Hauptstraße 12
- 51580 Reichshof
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- Telefon:
02296 801-252 - Fax:
02296 801-395 - E-Mail:
gewerbe@reichshof.de
- Telefon:
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