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Kreishandwerkerschaft
Beschreibung
Aufgaben der Kreishandwerkerschaft bzw. der Innungen:
Die Kreishandwerkerschaft vertritt die Gesamtinteressen des Handwerks sowie die gemeinsamen Interessen der Innungen ihres Bezirks und unterstützt die Innungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Aufgabe der Innung ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Insbesondere ist sie Basisorganisation des öffentlichen Handwerkszweiges. Die Innung überwacht unter anderem die Berufsausbildung der Gesellen und errichtet mit Genehmigung der Handwerkskammer Prüfungsausschüsse und nimmt Gesellenprüfungen ab.