BIS: Suche und Detail

Elternbeiträge Kindergarten

Beschreibung

Nach § 51 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Elternbeiträge pro Kind erheben.

Auf dieser Grundlage hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises eine Elternbeitragssatzung beschlossen. Danach haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten einer Kindertageseinrichtung zu entrichten.
Die Beitragspflicht wird durch Schließungszeiten der Einrichtung nicht berührt.

Die Beitragshöhe variiert entsprechend der gebuchten wöchentlichen Betreuungszeit.

Darüber hinaus kann der Träger von den Eltern ein Entgelt für das Mittagessen verlangen.

Kinderbildungsgesetz NRW

Satzung des Oberbergischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen

Maßgebend ist das Einkommen der Eltern aus dem vorangegangenen Kalenderjahr oder, bei Änderungen gegenüber dem vorangegangenen Jahr, das aktuelle Einkommen.

Als Nachweise können vorgelegt werden:

  • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres oder Vorauszahlungsbescheid,
  • Verdienstbescheinigung des letzten Monats,
  • Nachweis über geringfügige Beschäftigung,
  • Renten-, Wohngeld-, Kinderzuschlag-, Elterngeldbescheid,
  • Leistungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters,
  • alle anderen Belege, die die Art des Einkommens und dessen Höhe zweifelsfrei erkennen lassen.

Tatjana Jacobs
Beitragsberechnung
Gemeinde Reichshof
Hauptstraße 12, 51580 Reichshof-Denklingen
02296/801-322
E-Mail: tatjana.jacobs@reichshof.de

Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Anlage zu der Elternbeitragssatzung des Oberbergischen Kreises. Die Beitragshöhen richten sich nach dem Jahresbruttoeinkommen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen