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Eichungen
Beschreibung
Alle Gewerbetreibenden, die eichpflichtige Geräte benutzen, müssen diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Eine Nacheichung von eichpfichtigen Geräten ist grundsätzlich alle zwei Jahre vorgesehen.
Eichungen werden durch das Eichamt Köln vorgenommen und sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Größe und Gewicht der geeichten Gegenstände und wird vom Eichamt festgesetzt.
Ansprechpartner:
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
Eichamt Köln
Hugo-Eckener-Str. 14
50829 Köln
Tel.: 0221/59778-0
Fax: 0221/59778-205