BIS: Suche und Detail

Eichungen

Beschreibung

Alle Gewerbetreibenden, die eichpflichtige Geräte benutzen, müssen diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.

Eine Nacheichung von eichpfichtigen Geräten ist grundsätzlich alle zwei Jahre vorgesehen.

Eichungen werden durch das Eichamt Köln vorgenommen und sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Größe und Gewicht der geeichten Gegenstände und wird vom Eichamt festgesetzt.

 

Ansprechpartner:

Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW

Eichamt Köln

Hugo-Eckener-Str. 14

50829 Köln

Tel.: 0221/59778-0

Fax: 0221/59778-205

poststelle@lbme-k.nrw.de