Gestattung
Kurzbeschreibung
Im Rahmen einer interkommunalen Gemeinschaftsarbeit wird die Berarbeitung der Gewerbeangelegenheiten von der Gemeinde Reichshof für beide Verwaltungen wahrgenommen.
Beschreibung
Jede Person, die ein öffentliches Fest veranstaltet und dabei Alkohol ausschenken will, benötigt eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung).
Der Ausschank alkoholfreier Getränke und das Verabreichen von Speisen sind erlaubnisfrei.
Für die Erteilung einer Gestattung muss ein besonderer Anlass gegeben sein. Das Ereignis muss zudem zeitlich begrenzt sein.
Besondere Anlässe sind kurzfristige Ereignisse, wie z.B. Straßenfeste, Dorffeste, Sportfeste, Erntedankfest, Karnevalsveranstaltungen etc.
Anträge auf Gestattung sind mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung von der verantwortlichen Person zu stellen.
- Name und Adresse der verantwortlichen Person einschließlich Handy-Nr., unter der sie am Veranstaltungstage ständig zu erreichen ist.
- Art der Veranstaltung
- Veranstaltungstag/e und Beginn und Ende der Veranstaltung
- Veranstaltungsort
Gemeinde Reichshof
Gewerbeangelegenheiten
Stefan Alfes
Hauptstraße 10
51580 Reichshof
Tel. 0 22 96 / 801 - 252
Zimmer 209 (Großraumbüro Bürgerservice)
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 - 18:00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
25,00 bis 200,00 Euro
Zuständige Einrichtungen
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Gewerbewesen
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- Hauptstraße 12
- 51580 Reichshof
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- Telefon:
02296 801-252 - Fax:
02296 801-395 - E-Mail:
gewerbe@reichshof.de
- Telefon:
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