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Gestattung

Kurzbeschreibung

Im Rahmen einer interkommunalen Gemeinschaftsarbeit wird die Berarbeitung der Gewerbeangelegenheiten von der Gemeinde Reichshof für beide Verwaltungen wahrgenommen.

Beschreibung

Jede Person, die ein öffentliches Fest veranstaltet und dabei Alkohol ausschenken will, benötigt eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung).

Der Ausschank alkoholfreier Getränke und das Verabreichen von Speisen sind erlaubnisfrei.

Für die Erteilung einer Gestattung muss ein besonderer Anlass gegeben sein. Das Ereignis muss zudem zeitlich begrenzt sein.

Besondere Anlässe sind kurzfristige Ereignisse, wie z.B. Straßenfeste, Dorffeste, Sportfeste, Erntedankfest, Karnevalsveranstaltungen etc.

Anträge auf Gestattung sind mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung von der verantwortlichen Person zu stellen.

  • Name und Adresse der verantwortlichen Person einschließlich Handy-Nr., unter der sie am Veranstaltungstage ständig zu erreichen ist.
  • Art der Veranstaltung
  • Veranstaltungstag/e und Beginn und Ende der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort

Gemeinde Reichshof

Gewerbeangelegenheiten

Stefan Alfes

Hauptstraße 10

51580 Reichshof

Tel. 0 22 96 / 801 - 252 

gewerbe@reichshof.de

Zimmer 209 (Großraumbüro Bürgerservice)

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.:           8:30 - 12:00 Uhr
Mo.:                14:00 - 18:00 Uhr 
(und nach Vereinbarung)   

25,00 bis 200,00 Euro

Zuständige Einrichtungen