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Fischereischeine

Beschreibung

Für das Angeln in Nordrhein-Westfalen ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.

Ab Juli 2026 wird das Verfahren digitalisiert. 
Der Fischereischein kann zukünftig sowohl in der Behörde als auch online beantragt werden.
Die Bearbeitung über den Onlinedienst wird dabei deutlich günstiger sein.

Hier zum Onlinedienst: Fischereischein online beantragen

Der neue Fischereischein gilt unbefristet, jedoch muss eine Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre entrichtet werden.

Wer bereits vor dem 01.07.2026 eine Fischereiprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten hat, muss bei der Antragstellung grundsätzlich das Original des bisherigen Fischereischeins oder Prüfungszeugnisses vorlegen.

Für die Online-Beantragung sind ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion erforderlich.
Digitale Nachweise werden sofort bereitgestellt; die Scheckkarte wird später per Post zugestellt.

Jugendfischereischeine werden nicht mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche von 10-15 Jahren dürfen in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.

Sonderfischereischeine werden nur noch über das Landesamt ausgestellt.
Eine Beantragung bei der zuständigen Behörde ist nun nicht mehr möglich!

Alte nordrhein-westfälische Fischereischeine bleiben bis zu Ihrem Ablauf gültig, längstens jedoch bis zum 31.Dezember 2030.

Personalausweis oder Reisepass

Bei Neuaustellung:
Prüfungszeugnis, ggfls. alten Fischereischein

Lichtbilder werden nicht mehr benötigt!

Der Fischereischein steht nach der Beantragung sofort in digitaler Form im Servicekonto des Onlinedienstes oder beim Behördengang per E-Mail oder als Ausdruck zur Verfügung und ist sofort gültig. Die Scheckkarte wird einige Wochen später per Post zugestellt.

Mitzuführen sind in Nordrhein-Westfalen nach Einführung der neuen digitalen Lösung immer:

  • Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Handy oder als Ausdruck des digitalen Dokuments) und Nachweis der Fischereiabgabe (in digitaler Form auf dem Handy oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)

  • Personalausweis (zur eindeutigen Identifizierung; gilt ab dem 16. Lebensjahr)

  • Kinder und Jugendliche von 10-15 Jahren (amtlicher Lichtbildausweis z. B. Personalausweis, Reisepass oder ein Schülerausweis

Wer kann mir helfen?

Hilfe bei der Beantragung eines nordrhein-westfälischen Fischereischeins
Leitstelle für Fischereischeinwesen im Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE), Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen

  • Fischereischein: 30,00 €
  • Fischereiabgabe für 1 Jahr: 22,00 €
  • Fischereiabgabe für 5 Jahre: 50,00 €
  • Urlauberfischereischein 1 Jahr: 32,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen