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Eheschließungen
Beschreibung
Eheschließungen werden während der Öffnungszeiten des Standesamtes und an jedem ersten Samstag im Monat durchgeführt. Für die Durchführung der Trauungen stehen auch ehrenamtliche Eheschließungsbeamt:innen zur Verfügung, so dass auch weitere Eheschließungstermine buchbar sind. Wenn Sie einen persönlichen Wunschtermin haben – sprechen Sie uns gerne an.
Einer Eheschließung geht deren Anmeldung voraus. Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Heiratstermin beim Standesamt angemeldet werden, wenn einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) in Morsbach hat.
Die Anmeldung der Eheschließung sollte persönlich durch das Brautpaar erfolgen. Sollte es dem Brautpaar zeitlich nicht möglich sein, dass beide die Anmeldung vornehmen können, so kann die Anmeldung auch nur von einem Partner/einer Partnerin mit der sorgfältig ausgefüllten Bevollmächtigung vorgenommen werden.
Rechtliche Voraussetzungen für eine Eheschließung sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
- die Volljährigkeit (oder Ehemündigkeitserklärung)
- die Geschäftsfähigkeit
- keine Verwandtschaft in gerader Linie und keine Geschwisterschaft
- keine bestehende Ehe (Sie sind ledig oder frühere Ehen müssen aufgelöst sein).
Sind diese rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, so kann die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erfolgen.
Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, richtet sich natürlich nach der persönlichen Situation des Brautpaares (Vorehen, Ausländerbeteiligung usw).
Die folgende Aufstellung kann daher nur einen groben Überblick liefern.
Brautpaar, beide deutsche Staatsangehörige und ledig (noch nicht verheiratet gewesen)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (vom Standesamt des Geburtsortes)
- Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes (nicht erforderlich für Einwohner:innen, die in Morsbach wohnhaft sind)
- Nachweis der Identität (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Brautpaar, beide deutsche Staatsangehörige und schon verheiratet gewesen
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (vom Standesamt des Geburtsortes)
- Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes (nicht erforderlich für Einwohner:innen, die in Morsbach wohnhaft sind)
- Nachweis der Identität (Personalausweis oder Reisepass)
- Beglaubigte Abschrift vom Eheregister (Familienbuch) oder Eheurkunde der früheren Ehe
- Scheidungsurteil(e) bzw. Sterbeurkunde früherer Ehegatten
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Fälle mit Ausländerbeteiligung
Sofern einer oder beide Verlobte eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, so sind eine Vielzahl von ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten. In diesen Fällen ist oftmals eine umfangreiche Information erforderlich. Bitte setzen Sie sich daher wegen der Vereinbarung eines Termins für ein Beratungsgespräch mit dem Standesamt in Verbindung.
- Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 40,- Euro
- Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,- Euro
- Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: 40,- Euro
- Vornahme der Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 120,- Euro
- Vornahme der Eheschließung während der Öffnungszeiten, außerhalb des Rathauses: 80,- Euro
- Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung: 40,- Euro
- Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung: 21,- Euro
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-508 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-340
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