BIS: Suche und Detail

Beglaubigungen

Beschreibung

Die Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Unterschriften usw. wird im Bürgerservice vorgenommen.

Die Originale und die Abschriften (Fotokopien) müssen zwingend vorgelegt werden. Fotokopien können auch im Bürgerbüro vorgenommen werden (Gebühr 0,90 Euro pro Seite).

Ausgenommen sind Beglaubigungen von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden). Hier müssen aus rechtlichen Gründen Urkunden durch das Standesamt gefertigt werden, das die Originalurkunde ausgestellt hat.

Im Regelfall erfolgt die Beglaubigung sofort.

  • Unterschriftsbeglaubigung — 5,00 Euro
  • Beglaubigung von Fotokopien — 5,00 Euro
  • Beglaubigungen für Bewerbungen — 0,50 Euro

Bargeldzahlung

giropay

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen