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Baulücken

Beschreibung

Informationen zu Baulücken und deren Bebaubarkeit sind hier sachlich und technisch nur unter besonderem Aufwand darstellbar, da das Baurecht im Einzelfall zwischen Innen- und Außenbereich unterscheidet. Auch der Bebauungszusammenhang kann dazu führen, dass ein unbebauter Bereich nicht zwangsläufig als Baulücke bezeichnet werden kann. Die Gemeinde Morsbach führt jedoch eine detaillierte Liste über Grundstücke, die ohne weiteren bauplanungsrechtlichen Aufwand einer Bebauung zugeführt werden können. Eine Übersicht finden Sie nebenstehend über die Online-Dienstleistung.

Einverständniserklärung

Sie wollen ein Grundstück verkaufen, auf dem eine Wohnbebauung grundsätzlich möglich ist? Die Einverständniserklärung, um Ihr Grundstück kostenlos von der Gemeinde Morsbach in das Baulückenkataster einpflegen zu lassen, finden Sie nebenstehend als Download.

Bitte senden Sie die Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde Morsbach, per Post oder eingescannt per E-Mail zu.              

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen