Bauantrag
Beschreibung
Grundsätzlich sind alle Bauwerke, die in der Landschaft wie ein Gebäude wirken, baugenehmigungspflichtig. Für eine Klärung sollte immer Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin genommen werden.
Die Unterlagen sind digital beim Oberbergischen Kreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach (Tel. 0226188-0) einzureichen.
Seit Inkrafttreten des 3. Änderungsgesetz zur Landesbauordnung 2018 zum 1. September 2026 können Anträge auf Genehmigungsfreistellung, die bislang in Papierform bei der Kommune eingereicht wurden, dort nicht mehr angenommen werden.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag daher ausschließlich über das elektronische Antragsportal der Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises ein.
- Lageplan
- Grundrisszeichnungen
- Ansichten und Schnitte
- Baubeschreibung
- notwendige Berechnungen (z.B. Wohnflächenberechnung, Berechnung umbauter Raum etc., Berechnung der Nutzfläche).
- Bauantragsvordruck
- Entwässerungsantrag
Es gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Zuständige Einrichtungen
-
Bauordnung
-
- Straße: Bahnhofstraße Hausnummer: 2
- PLZ: 51597 Ort: Morsbach
-
- Telefon:
02294 699-250 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
bauen@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02294 699-264