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Bauantrag
Beschreibung
Grundsätzlich sind alle Bauwerke, die in der Landschaft wie ein Gebäude wirken, baugenehmigungspflichtig. Für eine Klärung sollte immer Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin genommen werden.
Die Unterlagen sind mindestens 3-fach beim Oberbergischen Kreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach (Tel. 0226188-0) oder bei der Gemeinde Morsbach einzureichen.
Bei Gewerbebetrieben ist eine 5-fache Einreichung sinnvoll.
Die Unterlagen sind nach Anzahl und Umfang mit dem zuständigen Sachbearbeiter:in abzustimmen.
- Lageplan
- Grundrisszeichnungen
- Ansichten und Schnitte
- Baubeschreibung
- notwendige Berechnungen (z.B. Wohnflächenberechnung, Berechnung umbauter Raum etc., Berechnung der Nutzfläche).
- Bauantragsvordruck
- Entwässerungsantrag
Es gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Zuständige Einrichtungen
- Bauordnung
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-250 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-262
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-264
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-273
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