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Bauantrag

Beschreibung

Grundsätzlich sind alle Bauwerke, die in der Landschaft wie ein Gebäude wirken, baugenehmigungspflichtig. Für eine Klärung sollte immer Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin genommen werden.

Die Unterlagen sind digital beim Oberbergischen Kreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach (Tel. 0226188-0) einzureichen.

Seit Inkrafttreten des 3. Änderungsgesetz zur Landesbauordnung 2018 zum 1. September 2026 können Anträge auf Genehmigungsfreistellung, die bislang in Papierform bei der Kommune eingereicht wurden, dort nicht mehr angenommen werden.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag daher ausschließlich über das elektronische Antragsportal der Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises ein.

Baugesetzbuch

Landesbauordnung NRW

Ortsrecht wie z.B. Bebauungspläne, Ortslagenabgrenzungen

  • Lageplan
  • Grundrisszeichnungen
  • Ansichten und Schnitte
  • Baubeschreibung
  • notwendige Berechnungen (z.B. Wohnflächenberechnung, Berechnung umbauter Raum etc., Berechnung der Nutzfläche).
  • Bauantragsvordruck
  • Entwässerungsantrag

Es gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen