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Vergnügungssteuer

Beschreibung

Die Gemeinde Morsbach erhebt die Vergnügungssteuer z.B. für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, das Halten von Spiel-, Geldspiel-, Musik- oder sonstigen Unterhaltungsgeräten. Die Höhe ist bei der Besteuerung der Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten insbesondere davon abhängig, wo diese Geräte aufgestellt sind. Als Besteuerungsgrundlage bei den Geldspielgeräten dient z.B. das an diesem Gerät erzielte bereinigte Einspielergebnis. Bei den zu besteuernden Tanzveranstaltungen richtet sich die Höhe der Steuer nach der Größe der Veranstaltungsfläche.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen