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Gewerbeummeldung

Beschreibung

Wer ein Gewerbe betreibt, muss bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen, wenn er

  • seinen Betrieb verlegt oder
  • den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Sie können eine Gewerbeummeldung elektronisch durchführen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Tarifstelle 12.1.3 Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 S. 1 und § 14 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung)

  1. Grundgebühr: 26 Euro,
  2. Grundgebühr für eine juristische Person: 33 Euro

Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertretungen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils 13 Euro pro Person zusätzlich).

Die Gebühr wird am Ende des Anmeldeprozesses automatisiert erhoben. 

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen