Gewerbeummeldung
Kurzbeschreibung
Im Rahmen einer interkommunalen Gemeinschaftsarbeit wird die Berarbeitung der Gewerbeangelegenheiten von der Gemeinde Reichshof für beide Verwaltungen wahrgenommen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wer ein Gewerbe betreibt, muss bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen, wenn er
- seinen Betrieb verlegt oder
- den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Sie können eine Gewerbeummeldung elektronisch durchführen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Gemeinde Reichshof
Gewerbeangelegenheiten
Stefan Alfes
Hauptstraße 10
51580 Reichshof
Tel. 0 22 96 / 801 - 252
Zimmer 209 (Großraumbüro Bürgerservice)
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 - 18:00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Tarifstelle 12.1.3 Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 S. 1 und § 14 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung)
- Grundgebühr: 26 Euro,
- Grundgebühr für eine juristische Person: 33 Euro
Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertretungen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils 13 Euro pro Person zusätzlich).
Die Gebühr wird am Ende des Anmeldeprozesses automatisiert erhoben.
Kreditkarten
giropay
Paypal Plus
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Gewerbewesen
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- Hauptstraße 12
- 51580 Reichshof
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- Telefon:
02296 801-252 - Fax:
02296 801-395 - E-Mail:
gewerbe@reichshof.de
- Telefon:
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