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Baumschutz

Beschreibung

In der Baumschutzsatzung der Gemeinde Morsbach ist geregelt, welche Bäume geschützt sind und daher nicht gefällt oder beschädigt werden dürfen. Ist ein Baum jedoch z. B. krank oder steht einem Wohnbauvorhaben oder einer Photovoltaikanalage im Weg, kann seitens der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. In bestimmten Fällen wird eine Ersatzpflanzung auferlegt. Um eine Fällgenehmigung zu beantragen, legen Sie bitte eine Karte, aus der der Standort des Baumes hervorgeht sowie Fotos des Baumes, auf denen sein Zustand und Umfang ersichtlich sind, vor.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen