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Einbürgerung
Beschreibung
Wenn Sie Ausländer / Ausländerin sind und die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen.
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin. Sie können u.a. Ihr Wahlrecht ausüben, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb von Europa in viele Länder reisen.
Zuständig für Einbürgerungen von ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen in Morsbach ist der Oberbergische Kreis.
Zur Antragstellung finden Sie nebenstehend ein Antragsformular zum Download und zur Beantwortung Ihrer Fragen wenden Sie sich gerne an die angegebene Kontaktperson.
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Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-508 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-340
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