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Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien

Beschreibung

Für die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationslinien ist die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast erforderlich.

Die Zustimmung kann über die nebenstehende Online-Dienstleistungen beantragt werden.

Lageplan

Angaben zur Lage der Arbeitsstelle

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: stv. Fachbereichsleitung Bauen, Planen, Umwelt

    • Telefon: 02294 699-266