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Wohnberechtigungsschein (WBS)
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Wer eine preiswerte Sozialwohnung mieten möchte, muss mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) nachweisen, dass er/sie zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt ist.
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird auf Antrag erteilt. Er berechtigt zum Bezug einer preisgebundenen Wohnung. Der Erhalt eines WBS ist geknüpft an Einkommensgrenzen und bestimmte Sozialkriterien, wie alleinerziehend, kinderreiche Familie, alte Menschen, Behinderung. Auf den Wohnberechtigungsschein besteht ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Es besteht aber kein Anspruch auf eine entsprechende preisgebundene Wohnung. Die Auswahl des Mieters/der Mieterin aus dem Kreis der wohnberechtigten Personen ist grundsätzlich dem Vermieter/der Vermieterin überlassen.
Preisgebundene Wohnungen sind die so genannten Sozialwohnungen. Dabei handelt es sich um Wohnungen, deren Bau mit allgemeinen Steuermitteln gefördert wurde.
Einen einkommensabhängigen WBS kann jeder volljährige Bürger/jede volljährige Bürgerin für sich und seine/ihre Familie beantragen. Lebensgemeinschaften, die nachweisen, dass sie bereits mindestens ein Jahr einen gemeinsamen Haushalt führen, können ebenfalls einen gemeinsamen einkommensabhängigen WBS beantragen. Der WBS gilt nur für die Dauer eines Jahres und muss dann neu beantragt werden.
Es gilt nur für jeweils das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein Wohnberechtigungsschein aus Morsbach gilt also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen.
Einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein können Sie direkt beim Oberbergischen Kreis, Der Landrat, Amt für Soziale Angelegenheiten, SG 50/31, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, stellen oder im Rathaus Morsbach abgeben.
Antrag Wohnberechtigungsschein
Aktuelle Meldebescheinigung
Wenn Sie nicht in Morsbach angemeldet sind. Die Meldebescheinigung muss alle Haushaltsangehörigen umfassen.
Aufenthaltsgenehmigung
Ausländische Staatsangehörige und deren Haushaltsangehörige müssen zusammen mit ihrem Pass eine Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung vorlegen, die noch mindestens 12 Monate ab dem Tag gültig ist, an dem Sie den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen.
Einkommenserklärung
Einkommensnachweise
Die Nachweise müssen Sie für die letzten 12 Monate vorlegen. Zukünftige Veränderungen des Einkommens, die bereits feststehen, müssen Sie ebenfalls nachweisen.
Einverständniserklärung des zukünftigen Vermieters
Einkommensberechnung
Die Vergabe der Fördermittel ist an Einkommensgrenzen gebunden.
Wohnberechtigungsscheine sind ländergebunden. Ein Wohnberechtigungsschein gilt immer nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde.
Wohnberechtigungsschein für Nordrhein-Westfalen
Dort, wo Sie den Wohnberechtigungsschein beantragen, werden Sie automatisch auch als wohnungssuchend erfasst. Es ist also sinnvoll, ihn in der Gemeinde zu beantragen, in der Sie auch tatsächlich eine Wohnung suchen. Stellen Sie den Antrag in Morsbach demnach nur, wenn Sie zukünftig auch in Morsbach wohnen möchten. Sie können natürlich auch mit einem Wohnberechtigungsschein eine Wohnung im Umland suchen.
Oberbergischer Kreis - siehe nebenstehende Online-Dienstleistung
Die Gebühr beträgt 10 € - 15 €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Wohngeld
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-525 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-356
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-336
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