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Wahlen
Beschreibung
Die Organisation von
- Europawahlen
- Bundestagswahlen
- Landtagswahlen
- Kreistagswahlen
- Gemeinderatswahlen
sowie die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und Landrates/Landrätin wird vom Wahlbüro vorbereitet und organisiert.
Die Abgeordneten der Parlamente, des Kreistages und Gemeinderates sowie der Bürgermeister/die Bürgermeisterin und der Landrat/die Landrätin werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Diese Wahlrechtsgrundsätze sind für alle Wahlen verbindlich.
Die Wahlen finden bis auf die Bundestagswahl, die alle vier Jahre terminiert wird, im Abstand von fünf Jahren statt.
Gewählt werden kann entweder am Wahltag durch die unmittelbare Abgabe der Stimme/n im Wahllokal oder vorab per Briefwahl. Das für die Stimmabgabe vorgesehene Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen, die jeder/jede Wahlberechtigte etwa 3 – 4 Wochen vor dem Wahltermin erhält. Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist jedoch die Eintragung im Wählerverzeichnis.
Für die Abwicklung jeder Wahl sucht die Gemeindeverwaltung eine Vielzahl von Wahlhelfer:innen, die bereit sind, gegen ein Erfrischungsgeld am Wahltag in einem der Wahllokale im Gemeindegebiet bei der Abwicklung mitzuhelfen.
Wahlspezifische Gesetze und Wahlordnungen
Zuständige Einrichtungen
- Wahlen
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-555 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Fachbereichsleitung Leistungs- und Ordnungsverwaltung
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Telefon: 02294 699-200
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Telefon: 02294 699-321
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