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Verwarnungsgelder ruhender Verkehr
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Verwarnungsgelder werden bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen.
Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der Art der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und ist im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung festgelegt.
Sofern die ausgesprochene Verwarnung nicht fristgerecht gezahlt wird, ergeht nach einer Anhörung zum Tatvorwurf ein kostenpflichtiger Bußgeldbescheid.
Angaben zur Person und Sache der Ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs können Sie auch über die nebenstehende Online-Dienstleistung übermitteln.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungswesen
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-515 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: stv. Fachbereichsleitung Leistungs- und Ordnungsverwaltung
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Telefon: 02294 699-320
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-321
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