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Verpachtung

Beschreibung

Die Verpachtung von gemeindlichem Grün- und Ackerland und sonstigen Grundstücken erfolgt durch das Bauamt der Gemeinde Morsbach. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob überhaupt gemeindliche Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.

Der Pachtzins ist abhängig vom betroffenen Grundstück.

Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen Verpächter:in und Pächter:in getroffenen schriftlichen Absprachen.

Bearbeitungsgebühren fallen nicht an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen