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Teilungsgenehmigung
Beschreibung
Die Teilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers/der Eigentümerin, das ein Grundstückteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll (Parzellenteilung oder Parzellenvereinigung).
Die Teilung eines Grundstückes bedarf der Genehmigung, wenn die Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dies durch Satzung bestimmt hat. Die Genehmigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Neben der planungsrechtlichen Genehmigung ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, die immer dann erteilt werden kann, wenn durch die Teilung keine bauordnungswidrigen Zustände eintreten.
Rechtsgrundlage für die Teilungsgenehmigung ist zum einen § 19 des Baugesetzbuches und § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Teilungsantrag
Lageplan
Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich I - Hauptamt
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-560 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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